Planetarium oder nicht?

Alle Jahre wieder gibt es zum Ende des Kindergartenjahres eine Projektwoche. Diesmal ist es die “Sonnenwoche”. Im Rahmen dieser Projektwoche finden auch Ausflüge und Veranstaltungen (auch gemeinsam mit Kindern aus anderen Kindergärten) statt. Diese Woche wurde schon vorbereitend gebastelt. Am Montag ist offizielle Eröffnung hier im Ort, am Dienstag geht es in einen – ich sag mal der Einfachheit halber: ‘Indoorspielplatz’, am Mittwoch wäre das Planetarium dran und am Freitag gibt es eine Abschlussveranstaltung in der großen Stadt. Ganz schön viel Programm also.

Und nun kommt die Frage, ob Saskia am Ausflug ins Planetarium teilnehmen soll oder nicht. “Klar”, sage ich spontan, aber so einfach ist es nicht. Zum einen sind alles Ganztagsausflüge mit Bus und Bahn – Saskia säße also fast permanent im Buggy. Zum anderen fragen sich die ErzieherInnen, ob Saskia etwas davon hätte oder sich nur langweilen würde (denn irgendwas konzentriert anschauen ist nicht ihre Sache, wie wir vom Sandmännchen oder DVD-Guck-Versuchen aber auch vom Singkreis im Kindergarten wissen) und im ungünstigsten Fall durch das Geflacker der Sternchen im Planetariumsprogramm vielleicht auch noch den einen oder anderen Anfall bekäme. Es weiß auch niemand, wie gut man im schlimmsten Falle während der Veranstaltung aus dem Saal käme. Hmmm … Auch nicht von der Hand zu weisen, die Argumente.

Ich bin hin- und hergerissen und denke, wenn man Saskia nichts Neues anbietet, kann sie sich ja auch nicht weiter entwickeln und vielleicht hat sie ja Spaß daran (immerhin ist sie derzeit ja recht fit, also, wann, wenn nicht jetzt?) – andererseits ist es aber wirklich anstrengend und vielleicht hätte sie mehr davon, den Tag im Kindergarten zu verbringen. Die einzelnen Gruppen des Kindergartens machen den Planetariumsausflug an verschiedenen Tagen, es sind also genügend Kinder da. Das Programm im Planetarium dauert 50 Minuten und ist speziell für Kinder.

Und nun? Morgen früh soll ich mich entschieden haben. …

Hach, Bürokratie ist was Feines!

Da Saskia jetzt ein neues Notfallmedikament hat (Buccolam), und das inzwischen auch im Kindergarten stationiert ist, möchte der Kindergarten natürlich das entsprechende Papier aktualisiert haben. Kein Problem, aber dummerweise ist die Zeile, in die man eintragen soll, welche Medikamente (genauer Name und Dosierung) das Kind regelmäßig oder im Notfall bekommt, arg klein geraten. OK, hinquetschen kann ich das alles, aber die Info, wann sie es geben sollen, passt beim besten Willen mehr dazwischen – und darum ging es eigentlich.

Der zweite A4-Zettel bietet die Möglichkeit, drei Medikamente aufzuführen, die morgens oder mittags im Kindergarten gegeben werden müssen. Der muss dann auch vom Arzt unterschrieben werden. Auch hier geht es eigentlich ums Notfallmedikament – dafür ist aber keine Stelle vorgesehen. Regelmäßige Medikamente wiederum bekommt Saskia zu Hause und nicht im Kindergarten. Jetzt muss ich mir was Kreatives einfallen lassen, wie ich den Zettel sinnvoll ausfülle :? Und das alles für die letzten 6 Wochen!

Post vom Bildungsministerium

Heute erhielten wir Post aus der Landeshauptstadt vom Ministerium für Bildung und Kultur.

[...] Eine integrative Beschukung lässt sich vor Ort nicht einrichten. Art und Umfang der erforderlichen sonderpädagogischen Förderung können nur in der entsprechenden Sonderschule in … angemessen berücksichtigt werden.
[...]
Ich erhebe keine Bedenken, wenn Saskia [...] bis zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht gastweise die o.g. Sonderschule besucht.

Saskia wird daher vom Schulbesuch in unserem Bundesland freigestellt. [...]

OK, damit wäre das ja auch geklärt, dann kann ich am Dienstag in der Schule anrufen und klären, welche unterlagen für die verbindliche Anmeldung noch benötigt werden und dann mal im Schulamt fragen, wie das mit der Beförderung läuft. Dann kann ich hoffentlich ein Häkchen an das Thema machen und mich um Schulranzen- und Zuckertüten-Kauf kümmern ;) Sind ja nur noch etwas mehr als zwei Monate bis zum Schulanfang :o

Post von der Krankenkasse

Heute kam Post von der Krankenkasse – rückwirkend ab 1. Februar hat Saskia nun die Pflegestufe III.

Das Gutachten war diesmal nicht mit dabei, das habe ich dann direkt angefordert – ich möchte ja schließlich wissen, welche Zeiten letztlich anerkannt wurden und welche nicht.

Mit der Pflegestufe III ist dann auch ein vierteljährlicher statt wie bisher halbjährlicher Besuch durch einen Pflegedienst erforderlich, der bescheinigt, dass die Pflege gesichert ist.

Echt krass, der Herr Grass

Über Günther Grass und sein neuestes “Gedicht” ist ja viel geschrieben und diskutiert worden. Warum er das Werk (über dessen Inhalt ich hier lieber nicht diskutieren möchte) als “Gedicht” bezeichnet, erschließt sich mir allerdings wirklich nicht.

Wer sich ebenfalls zum Dichter berufen fühlt, aber seine Gedanken nicht so gut in Worte fassen kann, dem sei der “Offener-Brief-Generator” mit Grassifizierungsfunktion empfohlen. Beispiel gefällig?

Liebe Netzgemeinde.

Mit großer Freude
habe ich diese ganzen offenen Briefe angeschaut
und sehe mich daher genötigt,
sofort ein Gedicht zu schreiben.

Ihre Haltung zum Benzinpreis
ist ebenso unerquicklich wie unglaubwürdig
und hinterlässt mich daher
perplex.

Ganz offensichtlich
verstehen nur Sie,
wie wir die Probleme
auf der Welt lösen können.

Aus der Wikipedia
sollte jeder wissen,
dass Ihre Position gefährlich ist.

Somit hoffe ich,
dass mein Gedicht
diese Diskussion endlich eröffnet.

(Ich konnte nicht mehr schweigen.)

Bekomme ich jetzt den Nobelpreis?

Nächste Etappe

Heute erreichte uns ein Brief im schönsten Amtsdeutsch – Absender: das Schulamt unseres Kreises.

Sonderpädagogische Beschulung Ihres Kindes Saskia …., gem. § …

Sehr geehrte Frau …,
sehr geehrter Herr …,

da die Vermutung bestand, dass Saskia mit den Mitteln, die einer Regelschule zur Verfügung stehen, nicht ausreichend gefördert werden kann, ….

[...]
Auf Grundlage der Feststellungen im sonderpädagogischen Gutachten sowie der Empfehlungen des Koordinierungsgespräches bzw. Förderausschusses treffe ich folgende Entscheidung:

Aufgrund des festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs ist eine Beschulung an einer Schule im Kreis … nicht möglich. Es wird eine Beschulung an der … Schule in … als sinnvoll erachtet.

OK, die genannte Schule ist die von uns favorisierte Schule, das passt also. Der Förderbedarf passt auch. Damit ist also wieder ein Schritt geschafft.

Die Unterlagen sind nun unterwegs zum zuständigen Ministerium für Bildung und Kultur des Landes – dort muss die “Freigabe vom Schulbesuch” in unserem Bundesland erfolgen, damit Saskia im Nachbarland zur Schule gehen kann.